AGB-Ergänzung für Händler: Provisionsguthaben
Entwurf, Stand 31.10.2026. Noch nicht Vertragsbestandteil und noch nicht für echte Zahlungen aktiviert. Diese Ergänzung betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Bringness und gewerblichen Händlern. Sie ersetzt keine vollständigen Händler-AGB.
1. Provision
Die Bringness-Verkaufsprovision beträgt 5 % des Nettowarenwerts der Bestellung. Warenumsatzsteuer und Versandkosten gehören nicht zur Berechnungsgrundlage. Es fällt keine monatliche Grundgebühr an. Zahlungsabwicklungsgebühren trägt der Händler gesondert. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Bringness-Dienstleistung ist vor Vertragsaktivierung im vollständigen Preisverzeichnis festzulegen.
2. Gutschrift bei Erstattungen
Nach bestätigter vollständiger Kaufpreiserstattung wird dem Händler die gesamte auf die erstatteten Waren entfallende Bringness-Verkaufsprovision als Provisionsguthaben gutgeschrieben. Bei einer Teilerstattung wird die auf den erstatteten Nettowarenwert entfallende Provision gutgeschrieben. Die verbleibende Provision für nicht erstattete Waren bleibt bestehen. Mehrere Teilerstattungen werden insgesamt centgenau berücksichtigt; dieselbe Erstattung wird nicht mehrfach gutgeschrieben.
3. Verwendung während der Vertragslaufzeit
Das Provisionsguthaben wird während des laufenden Händlervertrags ausschließlich mit künftig anfallenden Bringness-Verkaufsprovisionen verrechnet. Es wird nicht mit Warenkäufen oder Zahlungsanbietergebühren verrechnet und kann während der Vertragslaufzeit nicht ausgezahlt werden. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt dem Händler zugeordnet.
4. Auszahlung nach Kündigung
Eine Auszahlung des verbleibenden Provisionsguthabens erfolgt erst nach wirksamer Beendigung des Händlervertrags durch Kündigung, unabhängig davon, welche Vertragspartei gekündigt hat. Die Auszahlung des feststehenden Restguthabens erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsende auf die verifizierte Bankverbindung des Händlers; fehlt diese, innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Mitteilung und Verifizierung. Nach Vertragsende bestätigte weitere Provisionsgutschriften werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Feststellung ausgezahlt. Eine Kündigung oder ausbleibende weitere Verkäufe führen nicht zum Verfall des Guthabens.
5. Unabhängige Käufererstattung
Diese Regelung betrifft allein die Bringness-Provision gegenüber dem Händler. Gesetzliche und vertragliche Rückzahlungsansprüche von Käufern bleiben unberührt. Kaufpreiserstattungen an Käufer werden durch das Provisionsguthaben weder ersetzt noch bis zur Kündigung aufgeschoben.
Vor Verwendung sind die vollständigen Händlerbedingungen einschließlich dieser Guthabenbindung, Kündigungsregeln, Abrechnung und Umsatzsteuer rechtlich zu prüfen und wirksam zu vereinbaren. Aus diesem Entwurf folgt keine Änderung bestehender Händlerverträge.